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Vereidigung

Erst einmal: was bedeutet “Vereidigung einer Übersetzung”? Die Vereidigung ist nur die Beeidigung, die ein Übersetzer vor einem Kanzleibeamten leistet, nach bestem Wissen und Gewissen die anvertrauten Aufgaben erfüllt zu haben. Die Übersetzung wird folglich rechtsverbindlich wie das Original.

Der Übersetzer hat eine führende Rolle dafür. Die Übersetzung soll dem Original in der Form und dem Inhalt entsprechend sein. Neben dem Text, soll der Übersetzer auch eventuelle Logos, Siegel und Bilder im Dokument “übersetzen” bzw. “erklären” und sich an das Layout und die Grafik des Originals so viel wie möglich halten. Außerdem, soll der Übersetzer eine Steuermarke im Wert von € 16,00 jede vier Seiten von Übersetzung anbringen. Das endgültige Dokument besteht folglich aus dem Original, der Übersetzung und dem Vereidigungsprotokoll.

Daher kommt es, dass es wesentlich ist, eine zuverlässige Bezugsperson für diese schwierige Verfahren mitzuarbeiten. Eine Person, die schon weiß, was sie tun soll und die schon viele Übersetzungen vereidigt hat, inkl. Geburtsurkunden, Apostille und Prokuren.

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